| Umzug Halteverbotszonen |
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Die alte Wohnung ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben und die Kisten im LKW verstaut. Endlich, Sie können losfahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim entgegen. Doch was kommt jetzt? Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil. Erst fünf Strassenecken weiter entdecken Sie eine kleine Parklücke. Zu weit weg, um Umzugskisten zu schleppen.
Vorübergehende HalteverbotszonenWer ist dafür zuständig?Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem kann die Ausnahme von einer bestehenden Park- oder Halteverbotsregelung beantragt werden. Zuständig ist die Strassenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt. Notwendige Antragsunterlagen, die beim Antrag anzugeben sind
Sie können sich vor dem Umzug darum kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen Ärger ersparen.
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