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Sie ziehen innerhalb des gleichen Kantons um

Bei jedem Umzug, auch wenn sie nur die Strassenseite wechseln, müssen Sie die neue Adresse im Führer- und Fahrzeugausweis anpassen. Sie erhalten dann einen neuen Fahrzeugausweis (meist gratis).

Die geänderten Ausweise werden Sie in wenigen Tagen im Briefkasten haben. Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Kantons können Sie die Nummernschilder behalten. Die Adressänderung muss innert 14 Tagen gemeldet werden.

Sie ziehen in einen anderen Kanton

Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen, müssen Sie sich beim Strassenverkehrsamt des neuen Kantons anmelden. Dazu müssen Sie vorher bei der Motorfahrzeugversicherung einen Versicherungsnachweis lautend auf Kantonswechsel anfordern.

Falls Sie persönlich auf dem Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons vorbeigehen, können Sie die Nummernschilder mitnehmen und am Schalter abgeben, bzw. austauschen.

Wenn Sie unter Zeitdruck sind, können Sie dem Strassenverkehrsamt die Unterlagen auch zusenden. Sie können die Schilder auf der zuständigen Poststelle (wo Sie wohnen) umtauschen.

Bitte denken Sie daran, dass die Strassenverkehrsämter von Kanton zu Kanton unterschiedliche Preise und Anforderungen haben.

Besitzen Sie noch keinen Führerausweis in Kreditkartenformat? Dann müssen Sie ein aktuelles, farbiges Passfoto beilagen.

Strassenverkehrsämter  Schweiz…

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