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Mietkaution

Was tue ich, wenn ich meine Mietkaution vom Vermieter nicht zurückerstattet bekomme?

Immer wieder kommt es, aus verschiedenen Gründen, vor, dass die hinterlegte Mietkaution nicht vom Vermieter zurückbezahlt wird. Sie haben die Wohnung gekündigt, eine neue Wohnung steht bereit und Sie haben alle offenen Mietrechnungen bezahlt. Ihr Vermieter möchte jedoch die Sicherheitsleistung (Kaution) nicht auszahlen. Was müssen Sie beachten? Folgend listen wir für Sie einige wichtige Punkte auf.

Fristgerechte Kündigung?

Als erstes müssen Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Die Kündigungsfristen sollten in jedem Mietvertrag ersichtlich sein. Die Miete muss auch für die letzten Monate der Mietzeit beglichen werden sein. Falls diese Punkte erfüllt sind, haben Sie keinen Grund zur Sorge.

Haben Sie dem Vermieter einen Rückgabetermin gegeben?

Um die Wohnung auf gängige Art zurückzugeben, ist es wichtig, dass ein Rückgabetermin zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart wird. Dabei ist bei der Abgabe der Wohnung wichtig, dass ein Gang durch die gesamte Wohnung von beiden Parteien gemacht wird und allfällige Punkte (z.B. beschädigte Sachen) zusammen besprochen und auf dem Rückgabeprotokoll protokolliert werden. Dies ist einer der wichtigsten Schritte, auf dem Weg zur Kautionsrückzahlung. Es ist nicht richtig, die Wohnungsschlüssel nicht persönlich zu übergeben und sie beispielsweise in den Briefkasten zu werfen oder diesen über Dritte zu überreichen. Damit ist die Wohnung nicht abgenommen.

Haben Sie alle Punkte erfüllt und der Vermieter weigert sich dennoch die Kaution zurückzuzahlen?

Beratung: Die Rechtsabteilung der Banken, der Mieterverband und die Schlichtungsbehörde beraten, informieren über die Rechtsgrundlage und vermitteln zwischen den Parteien, damit Streitigkeiten schneller beigelegt werden können.

Weitere Infos..

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