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Vertretung für die Wohnungsübergabe

Wer umzieht, hat meist viel zu erledigen.

Möbel müssen aufgebaut, Kisten wieder ausgepackt werden, die neue Wohnung muss eingerichtet werden, zum Schluss muss auch noch ein Termin für die Wohnungsübergabe der alten Wohnung gefunden werden. Kein Problem, denn wenn Du aus verschiedenen Gründen den Termin nur schwer wahrnehmen kannst oder in einen anderen Kanton umziehst und der Termin schwierig einzuhalten ist, kannst Du Dich bei der Wohnungsübergabe vertreten lassen. Die Vertretung kann beispielsweise ein Freund/eine Freundin übernehmen.

Vollmacht für die Wohnungsübergabe

Wenn Du eine Person zur Vertretung bei der Wohnungsübergabe bestimmst, musst Du eigentlich nur noch deinen Vermieter informieren.

Damit bei der Wohnungsabgabe Deine Vertretung keine Schwierigkeiten bekommt, solltest Du eine Vollmacht erstellen.

Folgende Punkte sollten enthalten sein:

  • Dein Vor- und Nachname
  • Deine neue Adresse
  • Die Adresse der Wohnung, die übergeben werden soll
  • Der Vor- und Nachname, der von dir bevollmächtigten Person
  • Datum der Übergabe
  • Deine Unterschrift
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