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Umzug Halteverbotzonen

Die alte Wohnung ist geputzt, die Schlüssel sind abgegeben und die Kisten im LKW verstaut. Endlich, Sie können losfahren. Guten Mutes fahren Sie ihrem neuen Heim entgegen. Doch was kommt jetzt? Kein Parkplatz weit und breit vor Ihrem neuen Domizil. Erst fünf Strassenecken weiter entdecken Sie eine kleine Parklücke.

Zu weit weg, um Umzugskisten zu schleppen. Was tun…?

  • Ihren LKW vor der Tür platzieren. Aber wer sind eigentlich die neuen Nachbarn?
  • Sie könnten warten, bis ein Parkplatz frei wird.
  • Sie können sich die Haare raufen und dann Stühle, Mülleimer und ähnliches auf die Fahrbahn oder den Gehweg stellen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und kann schlimmstenfalls rechtliche Folgen haben. Zum einen wird damit gegen das Strassengesetz (unerlaubte Sondernutzung) und die Strassenverkehrsordnung (Verbot von Hindernissen auf der Strasse) verstossen. Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten Unfall derjenige, der die Hindernisse aufgestellt hat und zwar in vollem Umfang.
Vorübergehende Halteverbotszonen

Wer ist dafür zuständig?
Zur Ermöglichung von Umzügen, Möbeltransporten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder Ähnlichem kann die Ausnahme von einer bestehenden Park- oder Halteverbotsregelung beantragt werden. Zuständig ist die Strassenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt.

Notwendige Antragsunterlagen:
Mit dem Antrag ist
die Art
der Zeitraum
der Ort
der räumliche Umfang
Kennzeichen des KFZ und zulässiges Gesamtgewicht

Sie könnten sich vor dem Umzug darum kümmern eine vorübergehende Halteverbotszone vor dem neuen Heim zu reservieren und sich sämtlichen Ärger ersparen.